Geheimkommandosache

Der kommandierende General

und befehlshaber der Truppen des Heeres

in den Niederlanden

(Generalkommando LXXXVIII.A.K.)

abt.Ia.As.: K 1 L Nr.880/44 gKdos

................................................................. K.H.Qu., den 30.3.1944

12 Ausfartigungen

11 .Ausfertigung

Bezug => Besichtigungsbemerkungen des Generalfeldmarschalls Rommel. vom 24 bis –26.3.1944

Betr.: =>Befehl zur Urkundung für die kampfführung und Gliederung der Truppen in der küstenverteidigungssone.

3 Anlagen -

I .) Die grundsätze für die Kampfführung zur Verteidigung der Küste bleiben, wie immer wieder betont, bestehen.

" H.K.L ist der Strand bei flut am Wasser. Also möglichst viele Waffen aller Art innerhalb ihrer wirksammen Schussweite und Wirkungsmöglichkeiten vorn an den Strand. Den Feind in seinem grössten Schwachemoment auf dem wasser bekämpfen und vernichten. Unter allen umständen verhindern, dass der Feind Fuss auf das Land setzt. Unangreifbarkeit der Festungen, Vert.Bereiche, Stützpunktgruppen, Stützpunkte, Widerstandsnester durch Luftlandetruppen von Landseite."

II.) Nach diesen Kampfgrundsätzen sind anzuordnen:

a) Grupierung der Kräfte,

b) Alle Hilfsmittel, die Kampf der Truppe in ihrer richtingen Gruppierung unterstützen wie K-sperren am Strande,  Überflutungen und Versumpfungen, Minengro?felder, Panzerhindernisse, Strassensperren, Pfähle auf offenen Flächen gegen Lastensegler u.a.m.

III.) Im einselnen wird zu ziff II) befohlen:

A) . Gruppierung der Kräfte.

a) Die Erfahrungen auf Sizilien und bei Salerno haben gezeigt, dass die zurückgehaltenen Reserven infolge der Wirkung der feindlichen Luftwaffe und Schiffsguschütze meist zu weit zurückstanden um, noch rechtzeiting am Brennpunkte des.................................................................................................................................. . . . .. . . . . . . . .